
Weltladentag 2023
Nach vielen Jahren stehen wir an einem Punkt, an dem die Möglichkeit besteht, dass internationale Lieferketten endlich gerechter werden und nicht mehr auf Ausbeutung basieren. Lieferketten können mächtig fair werden, wenn wir ein starkes Lieferkettengesetz durchgesetzt bekommen. Hier steht für uns ein Aspekt besonders im Fokus: Existenzsicherndes Einkommen für alle entlang der gesamten Lieferkette.

Wir wollen in diesem Jahr am Weltladentag mit unseren Aktionen zum einen die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, wie wichtig ein starkes Lieferkettengesetz für das Leben von so vielen Menschen ist und zum anderen deutsche Abgeordnete des EU-Parlaments auffordern, dafür zu stimmen. Aus unserer Sicht muss der bisherige Gesetzesentwurf der Kommission und des Rates im Parlament noch deutlich nachgebssert werden.
Unsere Forderungen an das EU-Lieferkettengesetz:
zusammengefasst von Maja Volland (Forum Fairer Handel)
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Für die Wirksamkeit eines EU-Lieferkettengesetzes ist es wichtig, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen an Risiken ausgerichtet sind (risikobasierter Ansatz) und nicht durch vordefinierte Ausnahmen beschränkt werden. Begrenzungen der Sorgfaltspflicht auf bestimmte Geschäftspartner oder Stufen in der Wertschöpfungskette bergen die Gefahr, dass Unternehmen gravierende Probleme nicht angemessen angehen. Ziel eines Lieferkettengesetzes sollte es zudem sein, präventiv Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern. Auch dies ist nur möglich, wenn Unternehmen verpflichtet werden, ihre gesamten Wertschöpfungsketten in den Blick zu nehmen und die Sorgfaltspflichten ohne Ausnahmen gelten.
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Betroffene von Menschenrechtsverstößen brauchen effektiven Rechtsschutz. Das EU-Lieferkettengesetz muss mit einer zivilrechtlichen Haftungsregel – ohne die von der deutschen Bundesregierung geforderte Safe-Harbour-Regel – ermöglichen, Unternehmen vor Gerichten in der EU auf Entschädigung zu verklagen. Damit Klagen auch Aussicht auf Erfolg haben, muss das Gesetz für Betroffene den Zugang zu Recht verbessern, denn es ist derzeit sehr kompliziert und kostspielig, Gerichtsverfahren aus dem Ausland zu führen. Existierende Hürden sollten entsprechend abgebaut werden, indem unter anderem Kollektivklagen ermöglicht und Verjährungsfristen angepasst werden.
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Viele Unternehmen schädigen mit ihren Geschäften Umwelt und Klima, etwa durch die Abholzung von Regenwäldern, durch Wasserverschmutzung und schädliche Emissionen. Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz sollte deswegen – neben menschenrechtlichen – auch umfassende umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten aufnehmen. Da viele umweltschädigende Tatbestände noch nicht von Umwelt-Abkommen erfasst werden, sollte das Gesetz zudem eine Umwelt-Generalklausel enthalten. Diese sollte vorschreiben, dass alle relevanten Umweltgüter wie Wasser, Luft, Boden, Biodiversität oder das Klima durch Unternehmen keinen Schaden nehmen dürfen.
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Sowohl existenzsichernde Löhne als auch existenzsichernde Einkommen, sind ein Menschenrecht. Nur Menschen, die mindestens existenzsichernde Löhne oder Einkommen erhalten oder erwirtschaften, können die Grundbedürfnisse ihres Haushalts decken. Ohne existenzsichernde Einkommen und Löhne gibt es keine wirklich nachhaltigen Lieferketten. Ein existenzsicherndes Einkommen stellt in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung für andere Menschenrechte oder Umweltstandards dar. So können ohne ausreichendes Einkommen Kleinbäuer*innen etwa ihren Angestellten häufig keinen existenzsichernden Lohn zahlen und ihnen fehlen zudem häufig die Mittel, um in umwelt- und klimaschonende Anbaumethoden zu investieren. Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz muss deswegen neben den im Kommissions- und Ratsentwurf enthaltenden existenzsichernden Löhnen auch existenzsichernde Einkommen als Menschenrecht benennen.
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Unternehmen haben mit ihrer Einkaufs- und Preispolitik gegenüber ihren Lieferanten einen großen Einfluss auf Zustände in ihren Lieferketten. Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz muss deswegen als Präventionsmaßnahme Unternehmen verpflichten, ihre eigenen Einkaufspraktiken und Beschaffungsstrategien zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen. Anders als im deutschen Lieferkettengesetz sieht dies weder der Kommissions- noch der Ratsentwurf vor. Dies ist nicht nur wichtig, um zu verhindern, dass Unternehmen – wie häufig der Fall – etwa durch sehr kurzfristige Lieferfristen oder Rabattforderungen den Kostendruck erhöhen und dadurch Risiken entlang der Lieferkette selber generieren oder verschärfen. Die Anpassung der eigenen Einkaufspraktiken und Beschaffungsstrategien von Unternehmen schützt auch kleine und mittlere Unternehmen und andere Akteure in Lieferketten vor einseitigen Belastungen bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes.
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Betroffene und potenziell betroffene Gruppen müssen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen gehört und berücksichtigt werden. Sie sind den Folgen der Unternehmensgeschäfte direkt ausgesetzt und haben zudem relevantes Wissen über Risiken vor Ort. Zu diesen Gruppen gehören etwa Arbeiter*innen, Kleinproduzent*innen, indigene Gemeinschaften, ihre Stellvertreter*innen und weitere sogenannte Rechteinhaber*innen . Das EU-Lieferkettengesetz muss Unternehmen verpflichten, wirksame und aussagekräftige Konsultationen von Rechteinhaber*innen bei allen Schritten der Sorgfaltspflicht vorzunehmen. Unternehmen müssen rechtzeitig Zugang zu ausreichenden Informationen für Rechteinhaber*innen gewährleisten und dabei insbesondere diskriminierte und besonders vulnerable Gruppen wie etwa Minderheiten oder Frauen berücksichtigen. Zudem sollten Unternehmen wirksame und leicht zugängliche Beschwerdemechanismen einrichten.
Welche Kampagnenbausteine erwarten euch?
Neben dem Begleitheft mit Hintergrundinformationen und Aktionsvorschlägen gibt es auch in diesem Jahr wieder ein Plakat und Postkarten zur Weitergabe an Interessierte. Die Materialien könnt ihr ab dem 13. März hier bestellen.

Unser zentraler Aktionsvorschlag ist in diesem Jahr wieder eine Ausstellung. Zentrales Element der Aktions-Ausstellung sind mehrere Einkaufswagen im öffentlichen Raum. Jeder Einkaufswagen wird mit Symbolen eines Produktionsschrittes der Textillieferkette gestaltet. An den Einkaufswagen werden auf der einen Seite Missstände und Menschenrechtsverletzungen plakatiert und auf der anderen Seite Forderungen an ein wirksames EU-Lieferkettengesetz hervorgehoben. Durch die Installation angelockt, bieten QR-Codes am Boden oder auf den Postkarten die Möglichkeit, sich auf der Website weiter zuinformieren.
Für die Ausstellung haben wir drei Varianten entwickelt, die auf eure Ressourcen und Kapazitäten angepasst sind.
TIPP: Anstatt der auf dem Bild (unten) zu sehenden Einkaufswagen können auch Einkaufskörbe oder Kisten genutzt werden.
Alle Textbausteine und Druckvorlagen für die Aktion findet ihr unten auf dieser Seite zum Herunterladen. Dort findet ihr auch die Druckvorlagen für den Schaufenster-Vorschlag zum Weltladentag 2023. Die detaillierte Anleitung gibt es im Begleitheft.
Der Muster-Zeitungsartikel wird ab dem 13. März zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Ab April stellen wir euch unten auch eine Muster-Pressemitteilung zur Verfügung. Dann steht auch Social-Media-Paket (bestehend aus Redaktionsplan und verschiedenen Bannern und Sharepics) an dieser Stelle zum Download bereit.
Auch in der Initiative Lieferkettengesetz sind wir weiter aktiv, ein wirksames EU-Lieferkettengesetz zu erzielen. Vom 22. April bis 1. Mai startet die europäische Kampagne „Justice is everybody’s business“ gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz eine Action Week, um noch einmal so viele Abgeordnete im europäischen Parlament wie möglich zu erreichen und sie von unseren Forderungen zu überzeugen. Wir möchten euch ermutigen, euch an der Action Week zu beteiligen. Material wird ab dem 17. März auf der Website der CiR vorbestellbar sein.
Da die Abstimmung des EU-Parlaments erst Ende Mai erwartet wird, lohnt sich also noch einmal der volle Einsatz in den nächsten Wochen. Seid mit dabei!

Eure Meinung zum Weltladentag 2023 ist gefragt!
Der Weltladentag soll von der ganzen Bewegung getragen werden können, euch allen Spaß machen und daher auf eure Bedürfnisse und Kapazitäten angepasst sein. Damit wir das erreichen können, füllt bitte bis zum 30. Juni 2023 unsere Online-Umfrage zum Weltladentag aus: Feedback zum Weltladentag 2023.

Neu: Podcast fairtont. zum Weltladentag
Passend zum Weltladentag gibt eine neue Folge des Podcasts fairtont. zum Thema EU-Lieferkettengesetz. Zu hören überall wo es Podcasts gibt und hier.